Gegen den Verkauf städtischer Grundstücke

Bei der letzten Stadtverordnetenversammlung in der ESO-Sportfabrik sprachen sich die „FREIE WÄHLER Offenbach“ gegen die Magistratsvorlage, welche den Verkauf eines Grundstückes in Bürgel vorsieht, aus. Das Grundstück in der Rumpenheimer Straße ist derzeit im Erbbaurecht vergeben und in diesem Zusammenhang besteht seitens des Mieters Interesse am Erwerb des Grundstücks. Jedoch ist es aktuelle Beschlusslage, dass Grundstücke, sozusagen das Tafelsilber der Stadt Offenbach und damit Allgemeingut, nicht ohne weiteres verkauft werden darf! So heißt es in dem geltenden Beschluss: „Der Magistrat wird beauftragt, Grundstücke, die von der Stadt in Erbpacht vergeben wurden, grundsätzlich im Besitz der Stadt zu halten und nicht zu verkaufen.“ Zwar gibt es die Möglichkeit Ausnahmen zu machen, zb. wenn:“ das Kaufinteresse des Erbbauberechtigten besteht und das den langfristigen Erhalt eines Unternehmens in Offenbach sichert.“ Allerdings gilt: „Als Entscheidungsgrundlage für diese Verkaufsfälle ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln. In Verkaufsvorlagen ist in der Begründung die getroffene Abwägung für die Entscheidung anhand der Kriterien transparent zu machen.“

Der Beschlossene Kriterienkatalog lässt weiterhin auf sich warten, daher gab es für uns keine Grundlage dafür dem Verkauf zuzustimmen.